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Aktuelles

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SCHONFRIST ZUR GEBÄUDEDÄMMUNG IST ZUM 31.12.11 ABGELAUFEN!

29.12.2011 von Haussmann GmbH & Co KG

Seit 31.Dezember 2011 müssen alle bisher ungedämmten obersten Geschossdecken und unbeheizte Dachräume gedämmt sein. Die Pflicht zu dieser Dämmung wurde bereits in der Energieeinsparverordnung vom Jahre 2009 festgelegt. Dennoch wurde es vom Gesetzgeber versäumt, die Hausbesitzer ausreichend zu informieren. Betroffen sind alle Gebäude. Ausnahme: selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser, die schon vor Februar 2002 vom Eigentümer selbst bezogen worden sind und von diesem noch bewohnt werden. Für alle anderen gilt: Lassen Sie Ihr Dachgeschoss schnellstmöglich entsprechend dämmen!

Falls Ihr Dachraumboden oder die Geschossdecke eine Dämmung nicht zulassen, kann auch die Dachschräge gedämmt werden. Wie stark die Dämmung sein muss, hängt von den örtlichen Umständen und der Leistungsklasse des Dämmstoffes ab.

Der Fachmann von Haussmann berät Sie gerne: Telefon 0751-56181-0

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